FDP Fraktion will Stadtrats- und Arbeitnehmerrechte stärken

Die FDP-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat hat sich in ihrer ersten vorberatenden Fraktionssitzung für die anstehende Stadtratslegislatur darauf verständigt, sich für eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Stadträte und die Mitwirkungsrechte Arbeitnehmerrechte in kommunalen Unternehmen einzusetzen. Dies betrifft die am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung stehenden Vorlagen zur Vertretung von Fraktionen in den beschließenden Ausschüssen der Stadt und die Vertretung von Arbeitnehmern in den Aufsichtsratsgremien in städtischen Unternehmen.

Dr. Dieter Füsslein, Fraktionsvorsitzender der FDP im Chemnitzer Stadtrat äußerte sich im Vorfeld der Stadtratssitzung wie folgt:

„Die Beschlussvorschläge der Verwaltung sehen für die Mitwirkung der kleineren Fraktionen in den Ausschüssen die Lostrommel vor (Mittwochslotterie). Das Losverfahren könnte die Großen noch größer machen und die kleinen von den Ausschüssen völlig fern halten. Aber die kleinen sind oft Impulsgeber. Wir können nicht vor der Wahl für mehr Bürgerbeteiliung und Mitwirkung eintreten und nach der Wahl das Gegenteil beschließen. Erst in der vorangegangenen Legistlatur hatte die FDP-Fraktion ein Grundsatzurteil erwirkt, welches die spiegelbildliche Mitwirkung der Fraktionen in Ausschüssen durchsetzt.

In einer anderen Vorlage zielt die Verwaltung darauf ab, die in Chemnitz seit Jahren praktizierte Teilnahmen von Arbeitnehmervertretern aus den Aufsichtsräten von städtischen Unternehmen auszuschließen. Wie die erfolgreiche Entwicklung unseer Unternehmen zeigt, hat sich aber gerade diese Beteiligung bewährt und sollte fortgeführt werden. Der Verweis auf die geänderte Sächsische Gemeindeordnung wird dabei aus unserer Sicht von der Verwaltung im vorauseilenden Gehorsam angewandt; zumal es eine Soll-Vorschrift ist. Wir als FDP-Fraktion tragen diesen Rauswurf der Arbeitnehmer nicht mit. Auch hierzu wird de FDP-Fraktion einen Änderungsantrag einreichen.“