WOLFGANG LESCH: Stadtverwaltung hat in Sachen Heinze versagt

wolgang-leschWie in den vergangnen Tagen aus Medienberichten hervorging, konnte die Stadt Chemnitz in einem Arbeitsgerichtsbarkeitsprozess gegen Herma Heinze, die Chefin des Grünflächenamtes der Stadt Chemnitz, lediglich einen Vergleich erreichen, mit der Folge sie weiterzubeschäftigen. Hierzu äußerte sich Wolfang Lesch, FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen, wie folgt:

„Der Vergleich und insbesondere die absehbaren bzw. vereinbarten Folgen dürften für die Angestellten des Grünflächenamtes wie ein Schlag in die Magengrube sein. Auch in der Öffentlichkeit stoßen die Meldungen auf Unverständnis. Hatte man nach dem nichtöffentlich gefassten Beschluss die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Amtschefin quasi im Blick, könnte es nun zu einem Wiedersehen in den Amtsstuben kommen.

Die erhobenen Vorwürfe und Entscheidungsunterlagen, die Grundlage für die Mehrheitsentscheidung des Rates waren, boten dem Stadtrat in seiner Entscheidung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses an dieser Stelle keine Wahl. Verwunderlich war jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt der lange Entscheidungshorizont, der letztlich in der Vorlage mündete. Die Vorwürfe, die zu Abmahnungen führten, waren keine Sache, die in den vierzehn Tagen vorher passierten, sondern sich über einen langen Zeitraum zogen. So haben wir Kenntnis, dass auch für Außenstehende ein Zusammenarbeiten auf einer gefühlten Augenhöhe kaum möglich war und man sich gegenüber der Amtschefin fasst als
Bittsteller degradiert fühlte.

Die Entscheidung des Gerichtes kann man aus meiner Sicht auch als Ohrfeige für die Verwaltung und darüber hinaus die rechtliche Vertretung der letzten Jahre und insbesondere im Prozess sehen. Die Stadtverwaltung hatte bereits in den letzten Jahren kaum Aussicht auf Erfolg, wenn man sich am Arbeitsgericht traf.

In meiner Funktion als Betriebsrat eines großen Unternehmens widerspreche ich ausdrücklich den Ausführungen von Stadtrat Hans Joachim Siegel (Die Linke) und Christian Kempe (CDU). Auch ein langjähriger Mitarbeiter in einer Stadtverwaltung ist kündbar. Allerdings müssen dann die Argumente hieb- und stichfest sein. Man hätte den Hinweisen der Mitarbeiter eventuell eher nachgekommen müssen. Auch der Personalrat kannte die öffentlich gemachten Beschwerden. Gehandelt wurde nur halbherzig. Nach meiner Kenntnis wurde im Prozess kein betroffener Mitarbeiter angehört, stattdessen nur Außenstehende.

Der Imageverlust für die Stadt und deren verantwortlichen Bürgermeister ist nur die eine Seite, der finanzielle Einschnitt für die Stadt in Zeiten klammer Kassen die andere. Die in den Medien angegebenen 150.000 € dürften bei weitem nicht reichen. Das ist der Nettobetrag für Frau Heinze, dazu der Arbeitgeberanteil und der Ausfall von Zusatzzahlungen (Urlaubs-, Weihnachts-, Leistungszulagen). Hinzu kommen die Kosten für die Anwältin. Da man – für mich äußerst fraglich – in Chemnitz keinen adäquaten Fachanwalt gefunden haben will, kommen noch die Reisekosten für die Kollegin aus Stuttgart dazu.“