Mehr Verantwortung und Freiheit für sächsische Hochschulen

Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben sich mit dem Wissenschaftsministerium auf Eckpunkte des Hochschulentwicklungsplanes und des künftigen Hochschulfreiheitsgesetzes geeinigt. Damit soll den sächsischen Hochschulen mehr Verantwortung und Freiheit in Forschung und Lehre gegeben werden.  So sollen alle Hochschulen, also Universitäten und Fachhochschulen, ab Anfang 2013 ein Globalbudget erhalten. Damit können sie dann selbst über die Verwendung ihrer Mittel für laufenden Betrieb und Investitionen entscheiden.

Zusätzlich wird den Hochschulen die Möglichkeit eingeräumt, für ihr nichtbeamtetes Personal nicht mehr an einen Stellenplan gebunden zu sein. Das heißt, sie können innerhalb des Personalbudgets – mit Ausnahme von Professoren und anderen Beamten – selbst entscheiden, wie sie ihre Prioritäten bei der Einstellung und Bezahlung von Personal setzen. Bei der Bezahlung von Professoren wird die so genannte Durchschnittsbesoldung aufgehoben. Die Universitäten können also die Besoldung von Professoren künftig flexibler und leistungsgerechter gestalten.

Ein so genannter „Campus Sachsen“, ein Arbeitsgremium aus Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, soll künftig für die nationale und internationale Vermarktung des Wissenschaftsstandortes Sachsen verantwortlich sein. Das Gremium berät darüber hinaus die Staatsregierung in Fragen der Hochschulpolitik.

Schließlich wurde vereinbart, ab dem Wintersemester 2013/14 die Grundschullehrerausbildung an der Technischen Universität Chemnitz wieder einzuführen. Zudem soll in Mittweida ein Kompetenzzentrum für postgraduale Studiengänge eingerichtet werden, welches Studiengänge der Fachhochschulen mit dem Ziel weiterentwickeln soll, sie besser auf die Bedürfnisse der sächsischen Wirtschaft, speziell des Mittelstandes, zuzuschneiden.

Dazu erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, Hochschulexperte der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, ‚die Eigenverantwortung und Freiheiten der Hochschulen hinsichtlich ihrer strategischen Orientierung sowie ihrer Personal- und Finanzausstattung‘ auszubauen. Diesen Anspruch lösen wir mit dem künftigen neuen Hochschulfreiheitsgesetz ohne Abstriche ein.

Die Hochschulen können künftig deutlich flexibler arbeiten – wir geben ihnen damit bessere Voraussetzungen im nationalen und internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe und Ergebnisse in Forschung und Lehre.

Mit dem ‚Campus Sachsen‘ wird es künftig möglich, den Wissenschaftsstandort besser und zielgerichteter aus einer Hand zu vermarkten. Auch dies trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und somit des gesamten Freistaates zu stärken.

Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, die Forderung der FDP nach Wiedereinführung der Grundschullehrerausbildung in Chemnitz zu vereinbaren. Wir versprechen uns davon, den steigenden Lehrerbedarf der kommenden Jahre mit einem attraktiven und wohnortnahen Angebot decken zu können.“

Zudem erklärt Geert Mackenroth, hochschulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:

„Das etwas längere Warten auf den Hochschulentwicklungsplan und die Novelle zum Sächsischen Hochschulgesetzt hat sich gelohnt. Staatsministerin Prof. von Schorlemer legt nunmehr ein erstklassiges Ergebnis vor. Namentlich der Wegfall der Stellenplanbindung im Personalbereich sowie die künftigen Globalbudgets rechtfertigen den Namen Hochschulfreiheitsgesetz und weisen unseren Hochschulen den Weg in eine weitgehend eigenverantwortete Zukunft. Gleichzeitig bleiben Steuerungsmöglichkeiten im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang erhalten – ein gelungener, ein großer Wurf.“