FDP Fraktion reicht Änderungsantrag zur Petition zum Nichtvollzug des Leinenzwangs in Chemnitz ein

Die FDP Fraktion hat im Vorfeld der Dezember-Ratssitzung einen Änderungsantrag zur Petitionsvorlage „Überarbeitung bzw. Nichtvollzug des § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern; Aufhebung des generellen Leinenzwangs“ eingereicht.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht eine Behandlung der Petition erst nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen im Normenkontrollverfahren bezüglich der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegenumweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern vor. Dabei wird eingeschätzt, dass das Gericht unter Umständen erst in ein paar Jahren ein Urteil fällen könnte. Dies ist aus Sicht der FDP Fraktion weder im Sinne der Petenten noch im Sinne der Entscheidung des Stadtrates, der die Behandlung des Themas im September in den Petitionsausschuss verwiesen hatte.

Der Änderungsantrag der FDP Fraktion lautet wie folgt:

Der Beschlussvorschlag ist wie folgt zu ersetzen:

Der Stadtrat beschließt, den Petitionen in Teilen abzuhelfen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung der „Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern“ zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, die vorsieht den Satz 1 des § 4 Absatz 3 der Verordnung wie folgt zu ersetzen:
In entsprechend ausgewiesenen Grün- und Erholungsanlagen sowie allgemeinen in Fußgängerzonen und bei größeren Menschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen.

Datum: 20091214