FDP-Fraktion sieht sich von Dresdner Landesdirektion bei Klage gegen Ausschussbesetzung bestätigt

Gegen die Wahlen und die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Chemnitz hat die FDP-Fraktion Klage eingereicht. Die Ausschussbesetzung verstößt nach Meinung der FDP gegen das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Aus Sicht der FDP-Fraktion untermauert das Beispiel der Stadt Dresden und das Verhalten der Landesdirektion Dresden bei den dortigen Problemen hinsichtlich der Besetzung des Jugendhilfeausschusses nunmehr die Sicht der FDP.

Hierzu erklärt Wolfgang Meyer, FDP-Fraktionsvorsitzender im Chemnitzer Stadtrat:

„Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Klage gegen die Ausschussbesetzungen von der Landesdirektion Dresden bestätigt. Bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in Dresden kam es zu einer vergleichbaren Problemsituation wie bei den Auschussbesetzung in Chemnitz. Im Gegensatz zu Chemnitz hat in Dresden allerdings sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Landesdirektion umgehend interveniert. Die Landesdirektion Dresden hat eindeutig festgehalten, dass zwingend die von der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Spiegelbildlichkeit zu wahren ist. Darüber hinaus zeigt die Behörde an, dass sie anderenfalls in ihrer rechtsaufsichtlicher Funktion anstelle des Stadtrates die Mitglieder des Dresdner Jugendhilfeausschusses bestellen würde.“

Entgegen der Mehrheitsverhältnisse, die sich durch die Stadtratswahl in Chemnitz ergeben haben, bestehen in den Ausschüssen des Stadtrates Chemnitz teilweise völlig gegensätzliche politische Mehrheiten. Problematisch ist dies vor allem bei Beschlussanträgen, die die beschließenden Ausschüsse des Stadtrates final beraten und
entscheiden. Hier kann es vorkommen, dass Entscheidungen für die Stadt Chemnitz von politischen Mehrheiten gefällt werden, die so nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden.

Weder die Chemnitzer Oberbürgermeisterin noch die Landesdirektion Chemnitz haben aber bisher eine klare Stellung bezogen und auf die Einhaltung der Sächsischen Gemeindeordnung gedrängt. Obwohl die FDP-Fraktion mehrmals um Aufhebung der Wahlen und um Klärung der rechtlichen Situation gebeten hat, blieb letztlich nur der Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes steht bislang noch aus.

Die Pressemitteilung der Landesdirektion Dresden (87/2009 – 12.11.2009) ist abrufbar unter:
http://www.rp-dresden.de/index.asp?ID=1874&art_param=133

Datum: 20091125

FDP-Fraktion sieht sich von Dresdner Landesdirektion bei Klage gegen Ausschussbesetzung bestätigt

Gegen die Wahlen und die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Chemnitz hat die FDP-Fraktion Klage eingereicht. Die Ausschussbesetzung verstößt nach Meinung der FDP gegen das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Aus Sicht der FDP-Fraktion untermauert das Beispiel der Stadt Dresden und das Verhalten der Landesdirektion Dresden bei den dortigen Problemen hinsichtlich der Besetzung des Jugendhilfeausschusses nunmehr die Sicht der FDP.

Hierzu erklärt Wolfgang Meyer, FDP-Fraktionsvorsitzender im Chemnitzer Stadtrat:

„Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Klage gegen die Ausschussbesetzungen von der Landesdirektion Dresden bestätigt. Bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in Dresden kam es zu einer vergleichbaren Problemsituation wie bei den Auschussbesetzung in Chemnitz. Im Gegensatz zu Chemnitz hat in Dresden allerdings sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Landesdirektion umgehend interveniert. Die Landesdirektion Dresden hat eindeutig festgehalten, dass zwingend die von der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Spiegelbildlichkeit zu wahren ist. Darüber hinaus zeigt die Behörde an, dass sie anderenfalls in ihrer rechtsaufsichtlicher Funktion anstelle des Stadtrates die Mitglieder des Dresdner Jugendhilfeausschusses bestellen würde.“

Entgegen der Mehrheitsverhältnisse, die sich durch die Stadtratswahl in Chemnitz ergeben haben, bestehen in den Ausschüssen des Stadtrates Chemnitz teilweise völlig gegensätzliche politische Mehrheiten. Problematisch ist dies vor allem bei Beschlussanträgen, die die beschließenden Ausschüsse des Stadtrates final beraten und
entscheiden. Hier kann es vorkommen, dass Entscheidungen für die Stadt Chemnitz von politischen Mehrheiten gefällt werden, die so nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden.

Weder die Chemnitzer Oberbürgermeisterin noch die Landesdirektion Chemnitz haben aber bisher eine klare Stellung bezogen und auf die Einhaltung der Sächsischen Gemeindeordnung gedrängt. Obwohl die FDP-Fraktion mehrmals um Aufhebung der Wahlen und um Klärung der rechtlichen Situation gebeten hat, blieb letztlich nur der Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes steht bislang noch aus.

Die Pressemitteilung der Landesdirektion Dresden (87/2009 – 12.11.2009) ist abrufbar unter:
http://www.rp-dresden.de/index.asp?ID=1874&art_param=133

Datum: 20091125

Kein Gießkannenprinzip bei Vereinsförderung – Orientierung am Nutzerinteresse und Bedarf

Die Haushaltslage der Stadt Chemnitz zwingt in den nächsten Jahren zu einer massiven Ausgabenkritik. Ein Haushaltsloch in zweistelliger Millionenhöhe zwingt auch zu Einschnitten bei den freiwilligen Aufgaben der Stadt. Hierzu erklärt Wolfgang Lesch, stellvertretender FDP-Kreisvorsitzender und Stadtrat:

„Die Vereinsförderung der Stadt Chemnitz ist und bleibt eine wichtige Aufgabe. Allerdings werden wir nicht umhin kommen, dass die Vereine, die von der Stadt Chemnitz gefördert werden, ihren Beitrag in finanziell schwierigen Zeiten leisten müssen. Es geht also nicht darum, die Personalstellen zu sichern, die gerade am geschicktesten ihre Vereinsmitglieder für ein womöglich rein persönliches Interesse instrumentalisieren können.

Es erweckt hin und wieder den Eindruck, dass sich in manchen Bereichen eine Anspruchshaltung festgesetzt hat, die die veränderten Rahmenbedingungen in der Stadt ausblendet. Wer finanzielle Mittel von der Stadt Chemnitz erhält, hat auch eine Bringschuld und muss kritisch prüfen, ob seine Angebote noch auf die entsprechende Nachfrage treffen und ob nicht Veränderungen und neue Lösungen notwendig sind. Anstatt allein die Kürzungsvorschläge zu beklagen, wäre es deshalb notwendig, Vorschläge für neue Modelle der Zusammenarbeit und für mögliche Kooperationspartner zu erarbeiten.

Die Stadt Chemnitz muss deshalb die Art und den Umfang der Förderung kritisch prüfen und darf nicht mit der Gießkanne fördern. Auch Angebote die ggf. doppelt vorhanden sind, müssen auf den Prüfstand.

Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass einige Projekte in Chemnitz allein deshalb gefördert werden, weil es seit Jahren halt so ist. Wir brauchen eine objektive Betrachtung der veränderten Rahmenbedingungen. Auch im Jugendbereich müssen veränderte Nutzerzahlen und Nutzerinteressen berücksichtigt werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet das: wenn die Zahl der unter 30-Jährigen in unserer Stadt abnimmt, können wir auch nicht die Augen davor verschließen, dass dies Auswirkungen auf die Personalstellen in der Jugendarbeit mit sich bringt.

Eine Förderung derjenigen, die gerade am lautesten schreien, ist unzweckmäßig und reine Klientelpolitik. Wir müssen stattdessen darüber diskutieren, wie wir mit neuen Formen der Zusammenarbeit insbesondere mit den Schulen der Stadt zum Beispiel im Rahmen von Ganztagesangeboten neue Kooperationsmöglichkeiten finden können. Es ist einfach unseriös, wenn einige Parteien die veränderten Realitäten ausblenden wollen. Die Bevölkerungsstruktur unserer Stadt hat sich in den vergangenen Jahren nachhaltig verändert. Wir müssen neu darüber nachdenken, wie wir die Angebote für Jung und Alt strukturieren und dabei dennoch ein möglichst flächendeckendes Angebot gewährleisten können.“

Datum: 20091124

Liberaler Bürgerstammtisch der FDP Chemnitz

Die FDP Fraktion lädt für den heutigen Abend (19:00 Uhr) alle interessierten Chemnitzerinnen und Chemnitzer recht herzlich zu einem Diskussionsabend zum Thema „Parkeisenbahn Chemnitz – eine Erfolgsgeschichte“ mit einem Rückblick und Ausblick ein. Die Veranstaltung findet (ausnahmsweise) im Beratungsraum der FDP Fraktion
(Markt 1, Zimmer 113a) statt.

Wir freuen uns für diesen Abend den Chef des Parkeisenbahn Chemnitz gGmbH, Herrn Reinhard Storch, gewonnen zu haben. Gemeinsam mit ihm möchten an diesem Abend über die Erfahrungen, Möglichkeiten und Chancen einer festen Institution für Groß und Klein in Chemnitz sprechen, die sich als gemeinnützige Gesellschaft sowohl aus städtischen Mitteln als auch zahlreichen Spenden und eigenen Einnahmen erfolgreich finanziert.

Datum: 20091125190000

Ort: Fraktionsberatungsanraum 113a (Rathaus)

FDP fordert effizientes und transparentes Sportstättenmanagement

Immer wieder werden von den Chemnitzer Vereinen die ungenügenden Nutzungszeiten für die Chemnitzer Sportstätten insbesondere die Sporthallen beklagt. Besonders in den Wintermonaten kommt es oft zu
Engpässen.

Wie die Nutzung der Sportstätten verbessert werden kann und Überschneidungen der Wünsche zwischen Spitzen- und Breitensport vermieden werden können, ist jedoch bisher kaum geklärt. Ebenso fehlt es an einer umfassenden Analyse wie die Sportvereine in die Betreibung, Sanierung und ggf. den Neubau von Sportstätten eingebunden
werden können. Als ehemalige „Sportstadt“ muss sich Chemnitz die Frage stellen, welchen Stellenwert der Sport in Zukunft haben soll und welche Strategie die Stadt daraus ableitet.

Hierzu erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP-Kreisvorsitzender und Stadtrat:

„Vor dem Hintergrund der Defizite, die der Sportentwicklungsplan aufzeigte und der fehlenden finanziellen Mittel der Stadt Chemnitz, sind Lösungen notwendig, die kurzfristig und kostengünstig realisiert werden können.

Bevor wir über den Bau neuer Sportstätten diskutieren, benötigt Chemnitz zuallererst ein verbessertes Sportstättenmanagement. Der bisherige Sportentwicklungsplan hat zwar die Defizite aufgedeckt, aber
entsprechende Lösungen hat die Stadt Chemnitz noch nicht entwickelt. Sportstättenmanagement umfasst neben Planung, Finanzierung und Betreibung auch die Vermarktung.

Um die Bedürfnisse von Spitzen- und Breitensport zu verbinden und eine optimale Auslastung der Sportstätten zu gewährleisten ist ein effizientes und transparentes Management notwendig. Die Belegung der Sportstätten sollte aus Sicht der FDP zum Beispiel über das Internet einsehbar sein, damit unnötige Anfragen und Fehlplanungen vermieden werden können. Kleinere Kommunen haben hierzu bereits Lösungen gefunden. Gerade die Auslastung der Sportstätten in den Abendstunden und an den Wochenenden bietet noch Potential. Auch neue Organisationsformen jenseits einer festen Vereinszugehörigkeit müssen bei der Sportstättennutzung besser berücksichtigt werden.“

Wie eine Kommune die Nutzungszeiten ihrer Sportstätten auf einfache Weise im Internet darstellt ist zum Beispiel unter http://www.onlinebelegung.de/belegung.php einsehbar.

Was ein ganzheitliches Sportstättenmanagement beinhalten muss ist unter http://www.ehrenamt-im-sport.de/index.php?id=9160 abrufbar.

Eduard Jenke
Pressesprecher
FDP Chemnitz

Datum: 20091119

FDP fordert effizientes und transparentes Sportstättenmanagement

Immer wieder werden von den Chemnitzer Vereinen die ungenügenden Nutzungszeiten für die Chemnitzer Sportstätten insbesondere die Sporthallen beklagt. Besonders in den Wintermonaten kommt es oft zu
Engpässen.

Wie die Nutzung der Sportstätten verbessert werden kann und Überschneidungen der Wünsche zwischen Spitzen- und Breitensport vermieden werden können, ist jedoch bisher kaum geklärt. Ebenso fehlt es an einer umfassenden Analyse wie die Sportvereine in die Betreibung, Sanierung und ggf. den Neubau von Sportstätten eingebunden
werden können. Als ehemalige „Sportstadt“ muss sich Chemnitz die Frage stellen, welchen Stellenwert der Sport in Zukunft haben soll und welche Strategie die Stadt daraus ableitet.

Hierzu erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, FDP-Kreisvorsitzender und Stadtrat:

„Vor dem Hintergrund der Defizite, die der Sportentwicklungsplan aufzeigte und der fehlenden finanziellen Mittel der Stadt Chemnitz, sind Lösungen notwendig, die kurzfristig und kostengünstig realisiert werden können.

Bevor wir über den Bau neuer Sportstätten diskutieren, benötigt Chemnitz zuallererst ein verbessertes Sportstättenmanagement. Der bisherige Sportentwicklungsplan hat zwar die Defizite aufgedeckt, aber
entsprechende Lösungen hat die Stadt Chemnitz noch nicht entwickelt. Sportstättenmanagement umfasst neben Planung, Finanzierung und Betreibung auch die Vermarktung.

Um die Bedürfnisse von Spitzen- und Breitensport zu verbinden und eine optimale Auslastung der Sportstätten zu gewährleisten ist ein effizientes und transparentes Management notwendig. Die Belegung der Sportstätten sollte aus Sicht der FDP zum Beispiel über das Internet einsehbar sein, damit unnötige Anfragen und Fehlplanungen vermieden werden können. Kleinere Kommunen haben hierzu bereits Lösungen gefunden. Gerade die Auslastung der Sportstätten in den Abendstunden und an den Wochenenden bietet noch Potential. Auch neue Organisationsformen jenseits einer festen Vereinszugehörigkeit müssen bei der Sportstättennutzung besser berücksichtigt werden.“

Wie eine Kommune die Nutzungszeiten ihrer Sportstätten auf einfache Weise im Internet darstellt ist zum Beispiel unter http://www.onlinebelegung.de/belegung.php einsehbar.

Was ein ganzheitliches Sportstättenmanagement beinhalten muss ist unter http://www.ehrenamt-im-sport.de/index.php?id=9160 abrufbar.

Eduard Jenke
Pressesprecher
FDP Chemnitz

Datum: 20091119

Bürgerforum „Mitreden über Europa“

Am Donnerstag, 3. Dezember 2009, findet das Bürgerforum „Mitreden über Europa“ in Chemnitz statt. Ab 19.30 Uhr können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Großen Veranstaltungssaal im DAStietz (Moritzstr. 20) mit Europaexperten über all die EU-Themen diskutieren, die sie bewegen.

Ihre Fragen und Beiträge an die Podiumsgäste bestimmen den Verlauf des Abends!

Folgende Europaexperten stehen den Fragen und Anmerkungen der Gäste Rede und Antwort:

* Holger Krahmer, Mitglied des Europäischen Parlaments (FDP)

* Dr. Cornelia Ernst, Mitglied des Europäischen Parlaments (DIE LINKE)

* Dr. Peter Jahr, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU)

* Ska Keller, Mitglied des Europäischen Parlaments (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

* Constanze Krehl, Mitglied des Europäischen Parlaments (SPD)

* Dr. Detlev Clemens, Stellvertretender Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

Frank Piplat, Leiter des Informationsbüros des Europäischen Parlaments für Deutschland, eröffnet die Veranstaltung. Die Moderation übernimmt Torsten Kleditzsch, Chefredakteur der Freien Presse.

Datum: 20091203193000

Ort: Großen Veranstaltungssaal im DAStietz (Moritzstr. 20)

Änderungsantrag zur Neufassung der „Friedhofssatzung für die von der Stadt Chemnitz verwalteten Friedhöfe“

§ 37 Entfernung
(1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Bei Grabmalen im Anlage 1 Seite 14 zu B-406/2009 Sinne des § 33 Abs. 6 kann der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz die Zustimmung versagen.
(2) Nach Ende des Nutzungsrechtes sind die Grabmale zu entfernen. Dazu ist die Ausstellung eines Erlaubnisscheines durch die Friedhofsverwaltung erforderlich.
Geschieht das nicht binnen 3 Monaten, so ist der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung die Grabstätte entfernen zu lassen. Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder sonstige bauliche Anlagen zu verwahren. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen entschädigungslos in das Verfügungsrecht des Friedhof und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz über.
Sofern Grabstätten/ Urnengrabstätten vom Friedhofs- und Bestattungsbetrieb der Stadt Chemnitz bzw. von einem hierzu beauftragten Steinmetzbetrieb entfernt werden, hat der bisherige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen.

Änderungsantrag:

Im §37 Entfernung Punkt 2

Der Satz:

„Dazu ist die Ausstellung eines Erlaubnisscheines durch die Friedhofsverwaltung erforderlich.“

wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:
Läuft die Nutzungszeit eines Grabes ab, wird der Nutzungsberechtigte der Grabstätte gemäß §25 Pkt. 4 der Satzung schriftlich informiert. Er hat dann die Möglichkeit, die Nutzungszeit zu verlängern oder nicht. Wird sich gegen eine Verlängerung der Nutzungszeit entschieden, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, das Grab innerhalb von 3 Monaten vom Grabmal und sonstigen baulichen Anlagen zu befreien. Erfolgt dies nicht, ist die Friedhofsverwaltung ermächtigt, dies zu seinen Lasten durchzuführen.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum für eine Handlung für die der Inhaber der Grabstätte ohnehin schon eine schriftliche Genehmigung erhält, noch zusätzlich eine weitere Erlaubnis beantragt werden soll. Um sich gegenüber der Friedhofsverwaltung als Berechtigter zu identifizieren, genügt deshalb das erste Anschreiben. Eine zweite Erlaubnis wäre unnötiger bürokratischer Aufwand und wäre außerdem noch unter Umständen mit weiteren Kosten zu Lasten der Bürger verbunden. Es kann auf dem ersten Schreiben der Friedhofsverwaltung bereits vermerkt werden, dass dieses auch als Berechtigung zum Entfernen der Grabmale dient und am besagten Tag mit vorzuzeigen ist.
Die Berechtigungsbefugnis zur Auflösung einer Grabstätte ist zudem in den §27 und §28 umfassend geregelt, sodass es auch bei Unklarheiten über die Berechtigung zur Auflösung keines Erlaubnisscheins bedarf.

Datum: 20091103100000

Anfrage zu Sanierungsvorhaben und Fördermittelvergabe im Bereich Schüffnerstraße

Fragesteller: Hendrik Haase (FDP-Fraktion)

1). Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass am Gebäude Schüffnerstraße 8 eine Giebelsanierung durchgeführt werden soll unter Zuhilfenahme von Fördermitteln?

2). Fand eine vor-Ort-Begehung statt und wenn ja wann und mit welchen Ergebnissen?

3). Seit wann war der Stadtverwaltung bekannt, dass für das Sanierungsvorhaben keine Fördermittel gewährt werden können?

4). Bis zu welchem Jahr hätten für die Giebelsanierung Fördermittel in Anspruch genommen werden können?

5). Wann wurde dem Eigentümer des Gebäudes eine Antragsablehnung für mögliche Fördermittel erteilt und aus welchen Gründen?

6). Wie will die Stadtverwaltung die privaten Eigentümer bei der Neugestaltung des südlichen Sonnenbergs einbinden und welche Maßnahmen stehen dazu zur Verfügung?

7). Wie informiert die Stadtverwaltung private Eigentümer über Veränderungen bei der Fördermittelvergabe und bei den Möglichkeiten, Fördermittel hinsichtlich Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in Anspruch zu nehmen?

8). Wie werden private Eigentümer bei der Beantragung von Fördermitteln durch die Stadtverwaltung unterstützt?

9). Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um die Eigentümer der Gebäude Schüffnerstraße 4/6/10 über Fördermittel für Sanierungsvorhaben zu informieren und sie aktiv in den Stadtumbauprozess hinsichtlich einer Aufwertung des Sonnenbergs einzubeziehen?

Datum: 20091022

Anfrage zu Vandalismus und Sachbeschädigungen

Fragesteller: Reinshagen, Bernd (FDP Fraktion)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

aufgrund von Bürgeranfragen zu vermehrt auftretenden Vandalismus und Beschädigungen bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1). Wie viele Sachbeschädigungen wurden seit 2008 verzeichnet und wie entwickelte sich deren Zahl im Vergleich zu den Vorjahren seit 2004 (bitte nach Stadtteilen gliedern)?

2). Wie viele und welche Beschwerden wurden von Bürgerinnen und Bürgern aus den Stadtteilen seit 2008 aufgrund von Vandalismus oder Sachbeschädigungen direkt an die Stadtverwaltung gerichtet?

3). In welchem zeitlichen Turnus kontrolliert der städtische Ordnungsdienst die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz in den unter Frage 1 aufgeführten Stadtteilen?

4). Welche Maßnahmen werden erwogen, um die Einhaltung der Polizeiverordnung in den Stadtteilen stärker zu kontrollieren, insbesondere in den Gebieten, wo vermehrt Sachbeschädigungen und Vandalismus zu verzeichnen sind?

Datum: 20090904100000