Änderungsantrag zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (Seko) bis 2020

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Stadtrat beschließt:
1. die Leitlinien der Stadt Chemnitz 2020 laut Anlage 3; Kapitel 03.

2. die Umsetzungsstrategie laut Anlage 3; Kapitel 06.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Aussagen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Chemnitz 2020 (Anlage 3) für 39 Stadtteile detailliert darzustellen. Die mittelfristigen
quartiersbezogenen Maßnahmen sind bis zum I. Quartal 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. Der Report zur Abwägung der Stellungnahmen (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Änderungsantrag zur Vorlage B-181/2009

Beschluss zum städtebaulichen Entwicklungskonzept – Chemnitz 2020

1. Für das Stadtzentrum (Innerer Ring, Bahnhofstraße, Straße der Nationen, Müllerstr., Theaterstr., Falkeplatz und die angrenzenden Bereiche) sind Erhaltungssatzungen vorzubereiten, damit innerstädtische Strukturen erhalten und diese Gebiete als Erhaltungs- und Verdichtungsräume ausgewiesen werden. Dabei ist dem vielfältigen Angebot an attraktiven innerstädtischen Wohnraum hohe Bedeutung beizumessen (Wohnen in der City).

2. In Zusammenarbeit mit der GGG und den Chemnitzer Wohnungsgenossenschaften der Stadt Chemnitz

o Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ eG Chemnitz
o Chemnitzer Allgemeine Wohnungsgenossenschaft
o Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft
o Wohnungsbau Chemnitz-Helbersdorf
o Sächsische Wohnungsgenossenschaft
o Wohnungsgenossenschaft Chemnitz-West
o und privaten Eigentümern (auch Standortgemeinschaften)

sind Möglichkeiten und Voraussetzungen zu schaffen, den inzwischen weitgehend sanierten Wohnungsbestand in den Stadtteilen durch innerstädtische Beteiligungen zu ergänzen und damit dem Wohnen in der Chemnitzer City einen neuen Schub zu verleihen.

Dies kann durch Neubau, sollte jedoch vorrangig durch Übernahme von innerstädtischen Gebäuden/Grundstücken in verschiedenen Formen, wie Nießbrauch, Erwerb, Pacht und Erbpacht erfolgen.
Dieser Prozess ist im kommunalpolitischen Interesse durch die Stadtverwaltung zu initiieren, zu führen und zu begleiten. Der Stadtrat ist über den Fortgang in regelmäßigen Abständen in geeigneter Form zu informieren.

3. Mit Fördermitteln begünstigter Gebäudeabriss ist dem Planungs- und Umweltausschuss zur Bestätigung vorzulegen. Die Dokumentation pro Gebäude bzw. Gebäudekomplex hat ein Foto und eine Kurzbegründung zu umfassen und kann als Sammelbeschluss für mehrere Gebäude verfasst sein.

4. Nachdem in Chemnitz gegenwärtig bereits etwa 35 % der Stadtbevölkerung im „ländlichen Raum“ der Stadt wohnen, ist im Seko der Zusammenhalt und das Zusammenwachsen zwischen den ländlichen Wohngebieten, den Stadtteilen und der Kernstadt zu stärken.
Es sind Entwicklungsprogramme für acht stadtteilübergreifende Bereiche gemäß der Stadtgliederung für Einwohnerversammlungen
auf der Grundlage von Stärken- und Schwächen-Analysen auszuarbeiten. Diese Entwicklungsprogramme dienen der späteren Erarbeitung von Stadtteilkonzeptionen. Termin für diskussionsreifen Entwurf 30.10.2010.

5. Für die Aufwertung wichtiger Straßenzüge und Magistralen sind Aufwertungsziele und -programme auszuarbeiten. Besonders dringlich ist dies für die Leipziger Straße: Termin 30.05.2010.
Weitere wichtige Straßenzüge sind:

Zwickauer Straße
Limbacher Straße
Blankenauer Straße / Chemnitztalstraße
Frankenberger Straße
Dresdner Straße
Heinrich-Schütz-Straße
Augustusburger Straße
Zschopauer Straße
Bernsdorfer Straße / Reitbahnstraße
Reichenhainer Straße
Stollberger Straße
Neefestraße
Annaberger Straße

Link zur Beschlussvorlage:
http://session-bi.stadt-chemnitz.de/vo0050.php?__kvonr=7874&voselect=5652

Datum: 20091026100000