Anfrage zu Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Chemnitz

Fragesteller: Meyer, Wolfgang (FDP Fraktion)

Fragetext:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Vorlage einer Änderungssatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergeben sich für mich folgende Fragen.

1. In welchem Umfang kam es seit 2004 bis heute zu Verletzungen der Beitragspflicht (Elternbeitrag) in Chemnitzer Kindertageseinrichtungen? (Bitte Anzahl der Fälle und Umfang der Beträge aufzeigen.)

2. In wie vielen Fällen der Verletzung der Beitragspflicht wurden Kinder in Folge aus den Einrichtungen genommen?

3. Wie viele Antragstellung auf Ermäßigung und vollständige Übernahme des Elternbeitrages gab es im Zeitraum (ab 2004) und wie wurden diese beschieden?

4. Wird im Falle der Verletzung der Beitragspflicht seitens der Einrichtungen auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Ermäßigung und vollständige Übernahme des Elternbeitrages hingewiesen?

5. Sieht die Verwaltung einen Zusammenhang zwischen Beitragsschuldnern und Eltern die Geldleistungen nach SGB II empfangen, im Sinne einer erhöhten Gefahr durch fehlende eigene Mittel für die Beiträge aufzukommen?

Datum: 20081015100000