Stadterneuerung, Stadtumbau, Stadtentwicklungspolitik

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, CDU, SPD, Die LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Perspektive auf Initiative der FDP Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus „Verwaltungsvereinbarung 2008 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes
an die Länder“ für das weitere Vorgehen der Stadt Chemnitz und die Stadtentwicklungspolitik (Entw. der VwV Sachsen) darzulegen und als Beschlussvorlage (Einarbeitung in die Förderstrategie Stadtumbau ab 2006 gem. B-18/2006) dem Stadtrat in seiner Sitzung im Juni 2008 vorzulegen.
Darzulegen sind u. a.:

– die Konsequenzen für Rückbaumaßnahmen
– die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
– die Definition „Innenstadtgebiet“ (für die Umzugsprämien)
– die Anwendungsmöglichkeiten auf die Erhaltung des Brühl
– die Anwendungsmöglichkeiten für die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung
– die Anwendungsmöglichkeiten für die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen

Ergebnis:

Der Antrag wird in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 06.05.2008 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 14.05.2008 behandelt.

Begründung:
Wichtige Punkte der Bund-Ländervereinbarung Städtebauförderung 2008 (gestrafft und gekürzt) sind u.a.:

– Der Abriss von vor 1919 errichteten Gebäuden oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist nicht mehr förderfähig. Nicht mehr gefördert wird auch der Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden. (Altschuldenentlastung, Rückbauprämie)
– Der Bund fordert 10%ige Beteiligung der Kommunen an allen Stadtumbaumaßnahmen. (Das hat Auswirkungen auf den städtischen Haushalt!)
– Die Gebäudesicherung soll künftig einen höheren Stellenwert bekommen. (Dafür werden fast 20% aller Mittel bereitgestellt.) Die Sicherung soll Vorarbeit für künftige Nutzung sein.
– Für jeden Mieter, der in die Innenstadt zieht, sollen 1.500 Euro Prämie gezahlt werden.
– Die Altschuldenentlastung wird umgewandelt in einen Sanierungszuschuss in Höhe von 60 Euro/qm
– Eigenleistungen Privater sollen mit 8 Euro/Std. gefördert werden
– Rückbau wird überall gefördert, nicht nur in den sog. Rückbaugebieten. Dazu ist das sog. Wohnungs-wirtschaftliche Kriterium weggefallen. Früher mussten für abzureißende Gebäude das Dach noch dicht und die Fenster in Ordnung sein sowie die Heizung funktionieren.
Diese aktuellen Förderbedingungen sind auf den Chemnitzer Stadtumbau umzusetzen und zügig anzuwenden.

Datum: 20080514