Anfrage zur Sichtbarkeit von Straßennamensschildern / Verkehrsschau

Fragesteller: Meyer, Wolfgang (FDP Fraktion)

Fragetext:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in Zusammenhang mit der Aufstellung der Stadtteilschilder in Chemnitz, Ende vergangenen Jahres, wurden wir durch Chemnitzer und auch Besucher unserer Stadt auf die Straßenbeschilderung an sich angesprochen. Diese sei teilweise unzureichend einsehbar und führe damit unter Umständen in Folge zur Verkehrsbehinderung. In diesem Zusammenhang ergeben sich für mich folgende Fragen.

1. Nach Lesart der StVO sind Straßenschilder (Zeichen 437) an Kreuzungen und Einmündungen mit erheblichem Fahrverkehr unmittelbar im Kreuzungsbereich aufzustellen. Werden diese Umstände im Rahmen der Verkehrsschau der Verkehrsbehörde mit überprüft?

2. Wieviele Kreuzungsbereiche (etwa) entsprechen nicht der Vorschrift (StVO)?

3. Mit welchem Kosten wäre im Falle notweniger Umsetzungen zu rechnen?

4. Gab es in diesem Zusammenhang bereits Hinweise über schlecht einsehbare Schilder an die Verwaltung?

Datum: 20080227100000