Beschlussantrag: Beschleunigung der Umsetzung von förderfähigen Baumaßnahmen durch einen fördermittelunschädlichen Planungs- und Baubeginn bei Vorliegen einer schriftlichen In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln

Beschleunigung der Umsetzung von förderfähigen Baumaßnahmen durch einen fördermittelunschädlichen Planungs- und Baubeginn bei Vorliegen einer schriftlichen In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln.

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird in Zusammenhang mit der Umsetzung der Haushaltssatzung dazu angehalten, bereits bei schriftlicher In-Aussicht-Stellung der beantragten Fördermittel durch das Regierungspräsidium und der Bestätigung des fördermittelunschädlichen Planungs- und Baubeginns durch das Regierungspräsidium und nicht erst bei vorliegen des endgültigen Zuwendungsbescheids mit der Planung und Ausführung der vom Stadtrat gefassten Bauausführungsbeschlüssen zu beginnen. Wichtige Bauausführungsbeschlüsse sind unabhängig von der Unbedenklichkeitsbestätigung des Regierungspräsidiums planungsseitig bereits ab Januar mit Eigenmitteln weiterzuführen.

Im Jahr 2008 ist der Baubeginn dadurch auf Mitte des Jahres und ab 2009 auf Anfang des Jahres vorzuziehen.

Begründung:
Erst nach Beschluss und Bestätigung des Haushalts durch Bund, Land und Stadt kann mit Fördermitteln endgültig kalkuliert werden. Dies führt in Chemnitz dazu, dass Straßenbau- und Tiefbaumaßnahmen erst Ende des 3. Quartals begonnen und infolge dessen als Winterbaumaßnahmen geführt werden. Dies erhöht die Kosten um etwa 7% und fördert qualitätsgerechtes Bauen nicht.

Dazu kommt, dass auch Eigenmittel der Stadt – obwohl Bauausführungsbeschlüsse vorliegen – erst dann freigegeben werden, wenn der endgültige Fördermittelbescheid vorliegt. Erst danach kann mit der Ausführungsplanung und danach mit der Vergabe begonnen werden.

Um geförderte Baumaßnahmen bereits im 2. Quartal zu beginnen und wirtschaftlich zu bauen, müssen Möglichkeiten des fördermittelunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginns genutzt werden.

[Der Beschlussantrag wurde in der Dezembersitzung des Stadtrates eingereicht. Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates muss ein eingereichter Antrag in der folgenden, spätestens jedoch in der übernächsten Sitzung auf der Tagesordnung des Stadtrates Bestandteil sein.]

Datum: 20071212