Wirkung der Kleineinleiterabgabe und Folge für weitere Erhebung

Fragesteller: Meyer, Wolfgang (FDP Fraktion)

Fragetext:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Zusammenhang mit dem Beschluss B- 406/2005 (Neufassung der Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe (Kleineinleiterabgabesatzung))des Stadtrats in seiner Sitzung am 14.12.2005 ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Welche lenkende Wirkung hatte die in der Satzung/Abgabe als „umweltpolitische Sonderabgabe mit Lenkungsfunktion“ in der Praxis?

2. Wie hat sich der Zahl der von der Satzung betroffenen entwickelt (zum damaligen Zeitpunkt ca. 2% der Einwohner von Chemnitz)?

3. Welche Auswirkungen hat/hatte diese (2.) Veränderung der von der Satzung betroffenen auf den Verwaltungsaufwand?

4. Wie stellen sich die Einnahmen seit Neuerlass der Satzung dar?

5. Sind Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen entgegen der Vorauskalkulationen erkennbar die gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 (Abgabepflicht für Dritte) SächsAbwAG innerhalb von fünf Kalenderjahren auszugleichen sind?

Datum: 20070919100000