FDP Fraktion zeigt sich bei Straßenbaubeitragssatzung bestätigt

„Wir sind hoch erfreut über Nachrichten aus dem Staatsministerium des Innern im Bezug auf nun anwendbaren Grundlagen für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Damit wird jetzt erst recht deutlich, dass wir mit der durch unsere Fraktion beantragten Abschaffung zum 1. Januar 2008 auf dem richtigen Weg sind.“ so Dr. Dieter Füsslein, stellv. FDP Fraktionsvorsitzender (Mitglied im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss des Chemnitzer Stadtrates).

Gemäß der Veröffentlichung des Ministeriums vom 2. Oktober (Ergänzende Anwendungshinweise zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen infolge des
Urteils des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen vom 31.01.2007 (Az.: 5 B 522/06, SächsVBl. 2007, S. 112 ff.)) wird nun auch seitens des Freistaates die kommunale Selbstverwaltung bestärkt, indem man weitestgehend den Kommunen die Entscheidung des Ob und Wie überlässt. „Damit zeigt sich für uns als FDP- Fraktion, dass der Weg den wir bereits seit Ende 2005 gegangen sind, indem wir mit einem Antrag die damalige Anhebung bis zur Grundsatzentscheidung des Freistaates aussetzten, richtig war.“ so Füßlein weiter.

„Wir gehen davon aus, dass nun in der kommenden Sitzung des Stadtrates seitens der Verwaltung die von uns geforderte Satzung zur Aufhebung der Chemnitzer Straßenbaubeitragssatzung auf dem Tisch liegt. In diesem Zusammenhang wird dann, hoffentlich neben der Umsetzung der Hinweise des Freistaates auch Klarheit darüber geschaffen, welchen bürokratischen Aufwand die bisherige Erhebung mit sich brachte und was dies kostete. Aufwand und Nutzen standen dabei aus unserer Sicht in einem offensichtlichen Missverhältnis.“ so Füsslein abschließend, bezugnehmend auf den FDP-Antrag in der Juli-Sitzung des Stadtrates.

Eduard Jenke
Fraktionsgeschäftsführer
FDP Fraktion

Datum: 20071005