Verbleib von Kulturgütern in Sachsen ist Verfassungsauftrag
Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag will sich dafür einsetzen, dass Kunst- und Kulturschätze, die derzeit von Anwälten der Wettiner Erben zurückgefordert werden, in Sachsen öffentlich zugänglich bleiben. Seine Fraktion habe einen entsprechenden
Antrag (Drucksache 4/7055) in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht, sagte Dr. Andreas Schmalfuß, kulturpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: Wenn Staatsministerin Eva-Maria Stange weiterhin keine Lösung findet, werden wir unseren Antrag im Dezember-Plenum zur Abstimmung stellen.
In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert sicherzustellen, dass alle vom Haus Wettin zurückgeforderten Kunst- und Kulturgegenstände in Sachsen öffentlich zugänglich bleiben. Gegebenenfalls soll die Eintragung der Objekte in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet werden. Damit wäre die Ausfuhr der betroffenen Kulturgegenstände nach Paragraph 4 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) untersagt, erläutert Schmalfuß.
Darüber hinaus sollen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) mit den notwendigen zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, die für die Überprüfung der vom Haus Wettin zurückgeforderten Kunst- und Kulturobjekte erforderlich sind. Es muss zwischen den Wettiner Erben und der SKD Waffengleichheit herrschen, begründete Schmalfuß. Eine Prüfung der geltend gemachten Ansprüche durch die SKD darf nicht an mangelndem Personal oder mangelndem Geld scheitern. Zudem dürfe der laufende Betrieb der SKD-Museen nicht gefährdet werden.
Landtag und Staatsregierung müssen sich ihres verfassungsrechtlichen Auftrags bewusst werden, sagte Schmalfuß. Artikel 11 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist klar formuliert: Für das Verbleiben von Kulturgütern in Sachsen setzt sich das Land ein.
Datum: 20061126