Liberale Arbeitnehmer Sachsen begrüßen beabsichtigte Einführung des Saison Kurzarbeitergeldes

Am 26.01.2006 fand im Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur „Förderung ganzjähriger Beschäftigung“ bzw. der damit verbundenen Einführung des Saison Kurzarbeitergeldes statt. Die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Auch wenn der vom Arbeitsminister Müntefering vorgelegte Gesetzentwurf noch an einigen Stellen verbesserungsfähig ist, freut uns besonders die grundsätzliche Zustimmung der FDP Bundestagsfraktion.

Die Antrittsrede des FDP Bundestagsabgeordneten Jörg Rohde (selbst ehemaliger Betriebsrat) mit der Bekräftigung der Zielsetzung des Abbaus saisonbedingter Arbeitslosigkeit zu Lasten der Sozialversicherungssysteme ging in die richtige Richtung. Damit ist die FDP bei den Arbeitnehmern auf den richtigen Weg. Wir in Sachsen beschreiten diesen ja schon etwas länger. Man darf ja nicht vergessen, dass die Schlechtwettergeldregelung am Bau 1995 vor allem auf Drängen der FDP als zu teuer damals abgeschafft wurde. Nur eine Alternativlösung für das Problem saisonaler Arbeitslosigkeit zu Lasten der Sozialkassen wurde nie vorangetrieben. Die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen hatten dieses Thema schon vor der vorgezogenen Bundestagswahl letztes Jahr im September bearbeitet, sind aber mit ihrem eigenem Antrag auf dem Landesparteitag im Oktober in Sachsen gescheitert.

Aber Selbstkritik ist hier angebracht. Es kommt nicht darauf an was der Sender einer Botschaft sagen wollte, sondern was beim Empfänger angekommen ist. Umso mehr freut es uns nun, dass der in den Grundzügen dem Antrag der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen ähnlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung von der FDP Bundestagsfraktion grundsätzlich unterstützt wird. Dabei bleiben natürlich noch einige Fragen offen. Die Eckpunkte des Modells sollen nachfolgend noch einmal dargestellt werden.

Das neue Saison-KUG soll als Angebot verstanden werden. Die Anwendung durch die Betriebsparteien ist nicht zwingend. Das Saison-KUG soll zukünftig für sämtliche Branchen offen stehen. Einer Festlegung der Branchen per Verordnung durch das Arbeitsministerium, wie zu Recht von Jörg Rohde kritisiert, stehen auch die Liberalen Arbeitnehmer Sachsen skeptisch gegenüber. Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eines Saisonbetriebes im Spätherbst nicht, so erhält der Arbeitnehmer das neue Saison-KUG in Höhe des Arbeitslosengeldes (60 % des letzten Nettoeinkommens – Eltern erhalten 67 %). Der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn weiter. Er zahlt lediglich auf 80 % des normalen Entgeltes die Sozialversicherungsbeiträge. Im Ergebnis gehen also rund 30 % in die Sozialversicherungssysteme. Bei Entlassung des Arbeitnehmers im Gegensatz dazu 0 % !

Die neue Leistung wird die Arbeitslosenversicherung finanziell entlasten. Modellrechnungen lassen dies erwarten. Die Anwendung des Saison KUG soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf speziell gefördert werden. Die dazu notwendigen Mittel werden aus branchenspezifischen Umlagen erbracht, an deren Finanzierung sich künftig auch Arbeitnehmer beteiligen können (siehe auch Antrag Saison-KUG liberale Arbeitnehmer Sachsen). Bei der Einführung ergänzender Leistungen und der Umlage werden den Tarifvertragsparteien große Gestaltungsspielräume eröffnet, die sie zur Förderung der Beschäftigungssicherung in ihrem Wirtschaftszweig nutzen können. Aus den Umlagesystemen können nachfolgende Leistungen erbracht werden: Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fast völlig entlastet. Das Zuschuss-Wintergeld, d.h. ein Bonus in Höhe von bis zu 2,50 Euro für jede aus Arbeitszeitguthaben eingesetzte Arbeitsstunde zur Vermeidung von Arbeitsausfällen. Dies stärkt die Nutzung von Arbeitszeitkonten und erfüllt flexible Arbeitszeitvereinbarungen mit Leben (siehe auch Antrag Saison-KUG Liberale Arbeitnehmer Sachsen). Das Mehraufwands-Wintergeld, d.h. ein Bonus von 1,00 Euro für jede zwischen Mitte Dezember und Ende Februar geleistete Arbeitsstunde, in der Summe jedoch nicht mehr als für 450 Stunden. Damit wird der dann anfallende witterungsbedingte Mehraufwand ausgeglichen.

Hier setzt die Kritik der Liberalen Arbeitnehmer Sachsen an. Der Gesetzentwurf geht wieder davon aus, dass es starke Tarifparteien gibt, die diese Umlagesysteme für ihre Branche regeln und zur Anwendung bringen können. Auf Grund der geringen Tarifbindung sächsischer Unternehmen kann dies nicht allein den Tarifvertragsparteien überlassen werden. Die Umlagemodelle müssen auch als Betriebvereinbarung auf betrieblicher Ebene bzw. als Kooperationsvereinbarung zwischen mehreren Unternehmen möglich sein und die Anreize auch für betriebliche Vereinbarungen gewährt werden. Dieser Aspekt sollte im anstehenden parlamentarischen Verfahren besonders von unseren sächsischen Bundestagsabgeordneten betont werden.

Robert Reichelt
Sprecher
Liberale Arbeitnehmer Sachsen

Datum: 20060126