Allgemeines über die FDP Fraktion
Gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates sind Stadtratsmitglieder ehrenamtlich tätig und zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet. Sie haben in ihrer Tätigkeit als Stadtrat das Recht in einzelnen Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung an die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen zu stellen. Eine Übersicht über gestellte und beantwortete öffentliche Anfragen der FDP Fraktion finden Sie unter Rubrik Anfragen.
Ein Fünftel aller Stadtratsmitglieder kann beantragen, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Stadtrats gesetzt wird. Durch diese Beschlussanträge haben die Fraktionen die Möglichkeit Themen und Schwerpunkte zum Verhandlungsgegenstand des Stadtrates machen und somit Beschlüsse herbei zu führen. Unter der Rubrik Anträge finden Sie eine Übersicht der Anträge der FDP Fraktion im Chemnitzer Stadtrat.
Bei der Verpflichtung geben die Stadtratsmitglieder folgendes Gelöbnis ab:
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Chemnitz gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern."
Fraktionsbildung
Statdträte können sich gemäß § 35 a der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen (SächsGemO) zu Fraktionen zusammschließen. In
Chemnitz ist es möglich mit 3 Stadträten eine Fraktion zu bilden. Der
FDP Fraktion gehören neun Stadträte an.
Gemäß § 35 a (3) können Frakionen durch die Gemeinde Haushaltsmittel
für die sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung gewährt werden. In Chemnitz stehen den Fraktionen in
Summe 457.275 Euro (siehe auch Haushaltsplan der Stadt Chemnitz) zur
Verfügung. Die Finanzierung für die Geschäftstätigkeit der Fraktionen
erfolgt aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu
50 % über einen für alle Fraktionen gleichen Sockelbetrag und zu 50 %
über einen variablen Betrag. Der variable Betrag wird durch die Anzahl
der in Fraktionen zusammengeschlossenen Stadtratsmitglieder geteilt
und den einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Mitgliederzahl zur
Verfügung gestellt. Der FDP Fraktion steht für die Geschäftstelle im
Rathaus ein Budget in Höhe von ca. 74.207 Euro zur Verfügung. Aus
diesen Mittel sind die sächliche und personelle Aufwednungen zu
bestreiten. Die sachgerechte und sparsame Mittelverwendung wird dabei
in unregelmäßigen Abständen überprüft.
Aufwandsentschädigung
Die Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der "Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger" eine Aufwandsentschädigung. Pauschale Entschädigungen und Sitzungsgelder sind für die Stadt Chemnitz bis zu einem Betrag von 2.676 Euro steuerfrei. Der darüber hinaus gehende Anteil zählt zu den steuerpflichtigen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit.
Die Höhe der Entschädigung sind wie folgt festgelegt:
| Grundentschädigung Stadtrat: | 200 Euro/monatl. |
| (Mehraufwandsentschädigung Fraktionsvorsitzender: | 100 Euro/monatl.) |
| Sitzungsgeld für Ausschusssitzungen: | 25 Euro/Sitzung (i.d.R. 1 Sitzung bis zu 6h pro Monat) |
| Sitzungsgeld Stadtratssitzung: | 30 Euro/Sitzung (i.d.R. 1 Sitzung bis zu 6h pro Monat) |
| Sitzungsgeld Fraktionssitzung: | 25 Euro/Sitzung (i.d.R. 3-4 Sitzungen pro Monat) |
Eine Übersicht über die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen der beratenden Ausschüsse des Stadtrats und des Stadtrates finden Sie unter www.chemnitz.de (Rubrick: Stadt mit Bürgernähe >> Stadtrat von Chemnitz)
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