FDP-Fraktion sieht sich von Dresdner Landesdirektion bei Klage gegen Ausschussbesetzung bestätigt

Gegen die Wahlen und die Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Chemnitz hat die FDP-Fraktion Klage eingereicht. Die Ausschussbesetzung verstößt nach Meinung der FDP gegen das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Aus Sicht der FDP-Fraktion untermauert das Beispiel der Stadt Dresden und das Verhalten der Landesdirektion Dresden bei den dortigen Problemen hinsichtlich der Besetzung des Jugendhilfeausschusses nunmehr die Sicht der FDP.

Hierzu erklärt Wolfgang Meyer, FDP-Fraktionsvorsitzender im Chemnitzer Stadtrat:

„Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Klage gegen die Ausschussbesetzungen von der Landesdirektion Dresden bestätigt. Bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in Dresden kam es zu einer vergleichbaren Problemsituation wie bei den Auschussbesetzung in Chemnitz. Im Gegensatz zu Chemnitz hat in Dresden allerdings sowohl die Oberbürgermeisterin als auch die Landesdirektion umgehend interveniert. Die Landesdirektion Dresden hat eindeutig festgehalten, dass zwingend die von der Sächsischen Gemeindeordnung festgelegte Spiegelbildlichkeit zu wahren ist. Darüber hinaus zeigt die Behörde an, dass sie anderenfalls in ihrer rechtsaufsichtlicher Funktion anstelle des Stadtrates die Mitglieder des Dresdner Jugendhilfeausschusses bestellen würde.“

Entgegen der Mehrheitsverhältnisse, die sich durch die Stadtratswahl in Chemnitz ergeben haben, bestehen in den Ausschüssen des Stadtrates Chemnitz teilweise völlig gegensätzliche politische Mehrheiten. Problematisch ist dies vor allem bei Beschlussanträgen, die die beschließenden Ausschüsse des Stadtrates final beraten und
entscheiden. Hier kann es vorkommen, dass Entscheidungen für die Stadt Chemnitz von politischen Mehrheiten gefällt werden, die so nicht von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden.

Weder die Chemnitzer Oberbürgermeisterin noch die Landesdirektion Chemnitz haben aber bisher eine klare Stellung bezogen und auf die Einhaltung der Sächsischen Gemeindeordnung gedrängt. Obwohl die FDP-Fraktion mehrmals um Aufhebung der Wahlen und um Klärung der rechtlichen Situation gebeten hat, blieb letztlich nur der Klageweg. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes steht bislang noch aus.

Die Pressemitteilung der Landesdirektion Dresden (87/2009 – 12.11.2009) ist abrufbar unter:
http://www.rp-dresden.de/index.asp?ID=1874&art_param=133

Datum: 20091125