Änderungsantrag zu: Bauausführungsbeschluss für die Maßnahme Chemnitz Innenstadt Erschließungsan-lagen im Umfeld der Baufelder B 3/B 6 Vorlagennummer/Einreicher: B- 239/2006

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Die Fertigstellung des Chemnitzer Walls zwischen Theaterstraße und Roter Turm hat so zeitnah wie möglich, spätestens aber bis zum 30.11.2007 zu erfolgen. Dafür hat die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bis Januar eine Ablaufplanung zur Bestätigung vorzulegen, welcher letztlich entscheidend sein soll. Gleichzeitig ist der Finanzierungsbedarf diesem Ablaufplan anzupassen.

2. Die in der Entwurfsplanung des Walls vorgesehenen Kinderspielgeräte und das Kunstobjekt sind in die Finanzplanung der Bauausführung aufzunehmen. Dafür sind geeignete Objekte auszuwählen oder in einem geeigneten Wettbewerbsverfahren zu ermitteln und dem Stadtrat vorzuschlagen.

Begründung:
Der vorgesehene Investor hat zeitliche und sachliche Planungs- und Bauverpflichtungen nicht erfüllt. Die Gestaltung des wichtigen öffentlichen Raumes Wall kann deshalb nicht länger vom Handeln eines privaten Investors abhängig gemacht werden, zumal nach den bisherigen Erfahrungen mit den Zusagen des Investors weitere Verzögerungen bei der Gestaltung des Walls und infolge dessen der funktionellen Qualität der Innenstadt Chemnitz nicht ausgeschlossen werden können. Die Höheneinordnung des Walls ist durch den an der Theaterstraße bereits gestaltetem Teil der Wallanlage sowie den umfangreicher Abstimmungen zu den Hochbaumaßnahmen gegeben.

***
Der Beschluss wurde wie folgt gefaßt:

Beschluss B- 239/2006

Der Stadtrat beschließt die Maßnahme Chemnitzer Innenstadt Erschließungsanlagen im Umfeld der Baufelder B3/B6 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haus-haltsplanes 2007.

Die Fertigstellung des Chemnitzer Walls zwischen Theaterstraße und Roter Turm hat so zeitnah wie möglich zu erfolgen. Dafür hat die Verwaltung dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss bis Januar 2007 eine Ablaufplanung und die bauab-schnittsweise Einteilung zur Bestätigung vorzulegen, welcher letztlich entscheidend sein soll. Gleichzeitig ist der Finanzierungsbedarf diesem Ablaufplan anzupassen.

Die in der Entwurfsplanung des Walls vorgesehenen Kinderspielgeräte und das Kunstobjekt sind in die Finanzplanung der Bauausführung aufzunehmen. Dafür sind geeignete Objekte auszuwählen oder in einem geeigneten Wettbewerbsverfahren zu ermitteln und dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorzuschlagen.

Datum: 20061115