Die Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Chemnitzer FDP Fraktion im Rathaus zum Thema Jaenickestraße, Umfeld der Chemnitz Arena.
Die endgültige Entscheidung über die Verkehrsführung wird auf der Grundlage des Bauausführungsbeschlusses, der weiteren Fachplanungen sowie aus Gründen der Sicherheit mit Leichtigkeit des Verkehrs durch verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 Straßenverkehrsordnung getroffen.
Zur Beratung am 28.02.2002 bei D6 wurde in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Finanzmittel der Bau der Parkplätze als “optimiertes Provisorium” festgelegt. Das bedeutet die Verwendung vorhandener Beläge (Betonplatten), Entwässerung und Gefällesituationen.
In der außerordentlichen Lenkungsgruppe vom 23.4.2002 wurde die Entscheidung zum Bau eines vierarmigen Knotens in der Erschließungsstraße getroffen.
Weiterhin wurde der stufenweise Ausbau der Parkplätze von West nach Ost unter weitergehender Nutzung der bestehenden Befestigung festgelegt. Die Fahrgassenbreiten in den Hauptzufahrten waren zu verbreitern, so dass die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge durch rangierende Fahrzeuge aus und in die Stellplätze nicht behindert werden.
Zur schnelleren Be- und Entladung der Stellplätze im Veranstaltungsfall wurde eine zusätzliche Anbindung des südlichen Parkplatzes an die Neefestraße gefordert.
Auf Grund der vorliegenden Baugrundverhältnisse (Betonplatten, Bauschutt) und der Notwendigkeit der maximalen Stellplatzeinordnung wurde im Einvernehmen mit dem Parkplatznutzer (EMC) auf eine Umsetzung des ursprünglichen Begründungskonzeptes verzichtet.
Datum: 20030508

